Aufhebung der Allgemeinverfügung
Das Landratsamt Sächsische Schweiz – Osterzgebirge als untere Forstbehörde hebt die Allgemeinverfügung vom 26.07.2022 (Az.: 145-861.21-W/055/22) gemäß § 13 Abs. 1, 2 und §§ 35, 37 SächsWaldG zum 07.08.2022 auf.
Für das Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist das waldgesetzliche Betretungsrecht ab 07.08.2022 nicht mehr eingeschränkt.
Die Aufhebung der Allgemeinverfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr.4 der Verwaltungs-gerichtsordnung (VwGO) für sofort vollziehbar erklärt.
Lediglich für das Einsatzgebiet in der Hinteren Sächsischen Schweiz gilt weiterhin ein Betretungsverbot des Waldes auf Grundlage des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG).
Die Allgemeinverfügungen können im Wortlaut hier abgerufen werden.
Karte Einsatzgebiet hier
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Beachtung der erlassenen Allgemeinverfügung, welche ab dem 28.07.2022 bis auf weiteres das Abbrennen aller Feuerwerke der Kategorien F2, F3 und F4 verbietet.
Allgemeinverfügung – Verbot von Feuerwerken - Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge (landratsamt-pirna.de)
Dienstag, d. 16.08.2022 von 17:00 bis 18:00 Uhr
Die Sprechstunde findet im Gemeindeamt Lohmen, Schloß Lohmen 1 statt.
Gern können Sie sich dazu anmelden oder einfach vorbeikommen.
Telefon: 03501 581040
E-Mail: buergermeister@lohmen-sachsen.de
Der vorübergehende Bürgerpolizist Herr Jürgen Weinhold ist über die Telefonnummern 03501/519-298 bzw. 0173/9618607 bzw. per E-Mail juergen.weinhold1@polizei.sachsen.de erreichbar.
In dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Pirna 03501/519-224 oder den Notruf 110.
Aktuelle Angebote entnehmen Sie bitte dem Basteianzeiger oder der Wehlener Rundschau oder hier.