Gemeindeverwaltung
Schloß Lohmen 1
01847 Lohmen
Telefon: 03501 5810-0
gemeindeamt@lohmen-sachsen.de
Touristinformation
Schloß Lohmen 1
01847 Lohmen
Telefon: 03501 581024
touristinformation@lohmen-sachsen.de
Formulare sind jetzt unter Service zu finden.
Sehr geehrte Besucher,
die beliebte Felsenburg Neurathen muss leider ab sofort bis auf weiteres geschlossen bleiben.
Wir informieren Sie zu gegebener Zeit, wann die Felsenburg wieder geöffnet wird.
Gemeinde Lohmen
Termin: 07.10.2023
Staatlich anerkannte Erzieher/-in
vorrangig für den Einsatz in der Kinderkrippe „Krümelkiste“
Im Januar dieses Jahres wurde bei einem gemeinsamen Treffen der Bürgermeister der Gemeinde Lohmen und der Stadt Wehlen zusammen mit den Mitarbeiterinnen der Touristinformationen über die weitere Zusammenarbeit und die touristische Entwicklung beider Orte beraten.
Dabei wurde der Startpunkt für eine interkommunale touristische Zusammenarbeit zwischen beiden Orten gesetzt.
Das Ziel ist die Optimierung der lokalen touristischen Strukturen in einer gemeinsamen Touristinformation am Standort Stadt Wehlen.
Die Touristinformation Lohmen bleibt als Infostelle bzw. Servicepunkt mit einer weiterhin breiten Prospektauslage, dem Betrieb des Infoterminals, dem Verkauf der Lohmener Eigenmarken und mit eigenen verkürzten Öffnungszeiten erhalten.
Die gemeinsame Touristinformation Stadt Wehlen / Lohmen hat in der Zeit vom 01.04.-31.10.2023 geöffnet von:
Mo.-Fr. 9-12 und 13-17 Uhr sowie Sa., So., Feiertag 9-12 Uhr
Die Infostelle Lohmen hat geöffnet:
Do. 9 – 12 und 13 – 16 Uhr sowie Fr. 9 – 12 Uhr
Ihre Touristinformation Stadt Wehlen / Lohmen
Bundesweite Kampagne für ein Umdenken bei sexueller Gewalt gegen Kinder
gestartet
Donnerstag, den 05. Oktober 2023 von 10 bis 11 Uhr
Dienstag, den 24. Oktober 2023 von 16 bis 17 Uhr
Die Sprechstunde findet im Gemeindeamt Lohmen, Schloß Lohmen 1 statt.
Gern können Sie sich dazu anmelden oder einfach vorbeikommen.
Telefon: 03501 581040
E-Mail: buergermeister@lohmen-sachsen.de
Die Gemeinde Lohmen macht von der im Grundsteuergesetz verankerten Möglichkeit Gebrauch, nur dann noch Grundsteuerbescheide zu erteilen, wenn sich Änderungen hinsichtlich des zu entrichtenden Steuerbetrages ergeben.
Für all diejenigen Steuerpflichtigen, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2021 veranlagten Höhe festgesetzt. In diesen Fällen ist die Grundsteuer wie im letzten erteilten Grundsteuerbescheid angegeben zu entrichten.
Die Steuer ist in den zuletzt festgesetzten Vierteljahresbeträgen, jeweils am 15. Februar,
15. Mai, 15. August und 15. November 2023 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben (Jahreszahler), wird die Grundsteuer 2023 in einem Betrag am 1. Juli 2023 fällig.
Die Umstellung auf Jahreszahler ist nur auf Antrag möglich.
Bei Vorliegen eines Abbuchungsauftrages werden die Raten jeweils bei Fälligkeit abgebucht.
Künftig eintretende Änderungen in der Steuerhöhe werden dem einzelnen Steuerschuldner gemäß § 27 Abs. 2 Grundsteuergesetz jeweils durch einen Grundsteuer-Änderungsbescheid mitgeteilt.
Sollte sich die Anschrift oder bei Abbuchungen die Bankverbindung geändert haben bzw. ändern, so bitten wir, dies baldmöglichst mitzuteilen.
Bitte beachten Sie auch, dass ein Eigentumswechsel während eines Jahres keine Auswirkungen auf Ihre Steuerpflicht hat. Derjenige, der am 01. Januar Eigentümer des steuerpflichtigen Objektes Eigentümer ist, bleibt auf jeden Fall bis zum 31. Dezember Steuerpflichtiger. Vereinbarungen im notariellen Vertrag sind lediglich privater Natur und binden die vertragsschließenden Parteien.
Die Gemeinde Lohmen macht weiterhin Gebrauch vom § 12 Absatz 1 Satz 2 der Hundesteuersatzung, nur dann noch Hundesteuerbescheide zu erteilen, wenn sich Änderungen hinsichtlich des zu entrichtenden Steuerbetrages ergeben. Bekanntmachung der Hundesteuer erfolgt für 2023 somit durch öffentliche Bekanntmachung. Sollten sich keine Änderungen für den Hundesteuerpflichtigen ergeben haben, ist die Hundesteuer wie im letzten erteilten Hundesteuerbescheid angegeben zu entrichten.
Gemeindeamt Lohmen
Kämmerei
Sparen trotz Steuerpflicht
Mahngebühren, Säumniszuschläge und Abwicklungsgebühren.
Das muss nicht sein!!!
Wir bieten allen Steuerpflichtigen, die Möglichkeit das Sepa-Basislastschriftmandat in Anspruch zu nehmen.
Das Sepa ermöglicht Ihnen bargeldlose und pünktliche Zahlung, spart Zeit und ist sicher.
Ihre Vorteile bei der Sepa-Nutzung:
Für Überweisungen und Daueraufträge fallen regelmäßig Abwicklungsgebühren zwischen 1 € und 2,45 € an. Die Abbuchung mittels Sepa-Lastschriftmandat ist für Sie völlig kostenlos.
Zusätzliche Wege zum Kreditinstitut zwecks Überweisung entfallen, da fällige Steuerzahlungen zum Fälligkeitsdatum direkt von Ihrem Konto abgebucht werden.
Mahngebühren, Säumniszuschläge und sonstige Verwaltungskosten können nicht mehr entstehen, da die Zahlung durch Abbuchung pünktlich zum Fälligkeitsdatum, auf das korrekte Konto und auf den Cent genau eingezogen wird. Sie können den Zahlfluss an uns jederzeit auf Ihrem Konto überprüfen.
Was können Sie tun, wenn sie Unstimmigkeiten feststellen?
Sie können jederzeit mit uns in Kontakt treten.
Außerdem können Sie, falls es aus Ihrer Sicht erforderlich ist, das Geld innerhalb von acht Wochen auf Ihr Konto zurückholen, da Sie ein sogenanntes „Recht auf bedingungslose Rückerstattung" haben. Die Rückbuchung ist für Sie kostenfrei.
Natürlich können Sie jederzeit Ihre erteilte Einzugsermächtigung schriftlich oder persönlich widerrufen.
Einen Vordruck zum SEPA-Lastschriftmandat erhalten Sie unter www.lohmen-sachsen.de über Ihr Bürgerkonto im Online-Bürgerportal oder vorausgefüllt per Anfrage unter finanzen@lohmen-sachsen.de sowie 03501 581030.
Frau Marika Lindner, Polizeihauptmeisterin ist die neue Bürgerpolizistin. Sie ist erreichbar unter
03501 519-274 bzw. 0174/3050460 und per Mail über marika.lindner@polizei.sachsen.de
In dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Pirna 03501/519-224 oder den Notruf 110.
Wir bitten um Beachtung!
Bürgermeisterin Silke Großmann gratuliert zu „runden Geburtstagen“ (90, 95, 100 Jahre) und zu Ehejubiläen (ab Goldener Hochzeit). Fällt das Jubiläum auf ein Wochenende bzw. Feiertag, erfolgt ein späterer Besuch nach Vereinbarung.
Achtung:
Da die Daten von Ehejubiläen oftmals nicht bekannt sind, ergeht hiermit folgende Bitte: Falls Sie wünschen, dass die Bürgermeisterin Ihnen bzw. Ihren Angehörigen zu den Jubiläen gratuliert, bitten wir Sie, uns diesen Termin rechtzeitig anzuzeigen.
Sollten Sie jedoch im Melderegister einen von Ihnen gewünschten „Sperrvermerk“ zur Weitergabe von Geburts- und Ehedaten haben, erfolgt generell kein Besuch zum Jubiläum.
Kontakt:
Sekretariat – Telefon: 03501 581040 oder
Einwohnermeldeamt – Telefon: 03501 581029
E-Mail: gemeindeamt@lohmen-sachsen.de
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Gemeinde Lohmen
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