Wappen der Gemeinde Lohmen in Sachsen

Gemeinde Lohmen mit dem Basteigebiet

  • Blick auf Lohmen
  • Koordinatenstein
  • Bastei
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Aktuelle Informationen

Formulare sind jetzt unter Service zu finden.

Schöffenwahl 2023 - Antragsfrist verlängert

Aufruf zur Abgabe von Bewerbungen

Im Freistaat Sachsen sind in diesem Jahr die für die Amtszeit 2024- 2028 tätigen Schöffen zu wählen.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit, deren Stimme bei Beratung und Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht hat wie die eines Berufsrichters.

 

Bitte geben Sie Ihre Bewerbung für ein ehrenamtliches Schöffenamt bis zum 26.05.2023 in der Gemeindeverwaltung Lohmen, Schloß Lohmen 1, 01847 Lohmen ab.

Ein Formular kann von https://schoeffenwahl2023.de heruntergeladen werden.

Schöffenwahl 2023

Bewerbungsformular

Jugendschöffe

Erklärung

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Wichtige Mitteilung der Touristinformationen

Im Januar dieses Jahres wurde bei einem gemeinsamen Treffen der Bürgermeister der Gemeinde Lohmen und der Stadt Wehlen zusammen mit den Mitarbeiterinnen der Touristinformationen über die weitere Zusammenarbeit und die touristische Entwicklung beider Orte beraten.

Dabei wurde der Startpunkt für eine interkommunale touristische Zusammenarbeit zwischen beiden Orten gesetzt.

Das Ziel ist die Optimierung der lokalen touristischen Strukturen in einer gemeinsamen Touristinformation am Standort Stadt Wehlen.

Die Touristinformation Lohmen bleibt als Infostelle bzw. Servicepunkt mit einer weiterhin breiten Prospektauslage, dem Betrieb des Infoterminals, dem Verkauf der Lohmener Eigenmarken und mit eigenen verkürzten Öffnungszeiten erhalten.

Die gemeinsame Touristinformation Stadt Wehlen / Lohmen hat in der Zeit vom 01.04.-31.10.2023 geöffnet von:

Mo.-Fr. 9-12 und 13-17 Uhr sowie Sa., So., Feiertag 9-12 Uhr

Die Infostelle Lohmen hat geöffnet:

Do. 9 – 12 und 13 – 16 Uhr sowie Fr. 9 – 12 Uhr

 

Ihre Touristinformation Stadt Wehlen / Lohmen

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Information der Polizei

Achtung Betrug

Die Polizei warnt vor vermehrtem Auftreten des sogenannten „Enkeltricks“, falschen Polizisten, Mitarbeitern von Sparkassen, Notaren, Software-Unternehmen oder vermeintlichen Glücksspielgewinnen. Hier offerierten die Täter einen Gewinn, der nur nach einer Zahlung einer Gebühr übergeben werden kann.                                                                         

In anderen Fällen gaben sich die Täter am Telefon als Verwandte aus, die in einer Notlage wären und Geld benötigten. Die Täter melden sich über einen Messengerdienst (z. B. Handy) und behaupten, der Sohn/Tochter/Enkel zu sein, die eine neue Handynummer hätten und um Überweisungen von Geld für offene Rechnungen bitten.

Weiterhin wird vor einer neuen Betrugsmasche gewarnt, bei der sich die Betrüger als Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung ausgeben. Sie fordern demnach bei ihrem Anruf zu einer Zahlung auf ein fremdes Konto auf. Wer nicht überweist, dem werde mit Pfändungen bzw. Kürzungen der Rente oder anderen Nachteilen gedroht.

Die Polizei rät:
Legen Sie ein gesundes Misstrauen an den Tag.
Geben Sie am Telefon keinerlei Auskünfte zu Ihren finanziellen Verhältnissen.
Übergeben Sie fremden Personen niemals Geld oder Zugang zu Ihren Konten.
Ziehen Sie bei Zweifeln eine Vertrauensperson hinzu und verständigen Sie die Polizei. Überweisen Sie kein Geld, ohne dies vorher ernsthaft zu prüfen.

Beglaubigungen im Gemeindeamt

Eine amtliche Beglaubigung kann nur vorgenommen werden, wenn das Originaldokument vorliegt und von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde.

Dokumente dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z. B. Personenstandsurkunden: Abstammungs-, Geburts- oder Eheurkunden und Auszüge aus dem Liegenschafts-kataster). Diese sind in den Ämtern der jeweiligen Ausstellung neu zu beantragen.

Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro (Plus 0,10 € Kopiergebühr/pro Seite) erhoben.

Benötigen Sie mehr als zehn Beglaubigungen und/oder umfasst das zu beglaubigende Dokument mehr als 10 Seiten, behalten wir uns vor, dass die Unterlagen zur Vorsprache zunächst entgegengenommen und die fertigen Beglaubigungen zu einem späteren Zeitpunkt abgeholt werden können.

„Schieb den Gedanken nicht weg!“

Bundesweite Kampagne für ein Umdenken bei sexueller Gewalt gegen Kinder
gestartet

 

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Sprechstunde der Bürgermeisterin

Dienstag, den 06. Juni 2023 von 17 bis 18 Uhr
Freitag, den 23. Juni 2023 von 9 bis 10 Uhr

Die Sprechstunde findet im Gemeindeamt Lohmen, Schloß Lohmen 1 statt.
Gern können Sie sich dazu anmelden oder einfach vorbeikommen.

Telefon: 03501 581040
E-Mail: buergermeister@lohmen-sachsen.de

Öffentliche Bekanntmachung - Öffentliche Festsetzung der Grundsteuer und der Hundesteuer für das Jahr 2023

Die Gemeinde Lohmen macht von der im Grundsteuergesetz verankerten Möglichkeit Gebrauch, nur dann noch Grundsteuerbescheide zu erteilen, wenn sich Änderungen hinsichtlich des zu entrichtenden Steuerbetrages ergeben.

Für all diejenigen Steuerpflichtigen, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2021 veranlagten Höhe festgesetzt. In diesen Fällen ist die Grundsteuer wie im letzten erteilten Grundsteuerbescheid angegeben zu entrichten.

Die Steuer ist in den zuletzt festgesetzten Vierteljahresbeträgen, jeweils am 15. Februar,
15. Mai, 15. August und 15. November 2023 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben (Jahreszahler), wird die Grundsteuer 2023 in einem Betrag am 1. Juli 2023 fällig.

Die Umstellung auf Jahreszahler ist nur auf Antrag möglich.
Bei Vorliegen eines Abbuchungsauftrages werden die Raten jeweils bei Fälligkeit abgebucht.
Künftig eintretende Änderungen in der Steuerhöhe werden dem einzelnen Steuerschuldner gemäß § 27 Abs. 2 Grundsteuergesetz jeweils durch einen Grundsteuer-Änderungsbescheid mitgeteilt.

Sollte sich die Anschrift oder bei Abbuchungen die Bankverbindung geändert haben bzw. ändern, so bitten wir, dies baldmöglichst mitzuteilen.

Bitte beachten Sie auch, dass ein Eigentumswechsel während eines Jahres keine Auswirkungen auf Ihre Steuerpflicht hat. Derjenige, der am 01. Januar Eigentümer des steuerpflichtigen Objektes Eigentümer ist, bleibt auf jeden Fall bis zum 31. Dezember Steuerpflichtiger. Vereinbarungen im notariellen Vertrag sind lediglich privater Natur und binden die vertragsschließenden Parteien.

Die Gemeinde Lohmen macht weiterhin Gebrauch vom § 12 Absatz 1 Satz 2 der Hundesteuersatzung, nur dann noch Hundesteuerbescheide zu erteilen, wenn sich Änderungen hinsichtlich des zu entrichtenden Steuerbetrages ergeben. Bekanntmachung der Hundesteuer erfolgt für 2023 somit durch öffentliche Bekanntmachung. Sollten sich keine Änderungen für den Hundesteuerpflichtigen ergeben haben, ist die Hundesteuer wie im letzten erteilten Hundesteuerbescheid angegeben zu entrichten.

Gemeindeamt Lohmen
Kämmerei

Sepa Aufforderung

Sparen trotz Steuerpflicht

Mahngebühren, Säumniszuschläge und Abwicklungsgebühren.
Das muss nicht sein!!!

Wir bieten allen Steuerpflichtigen, die Möglichkeit das Sepa-Basislastschriftmandat in Anspruch zu nehmen.

Das Sepa ermöglicht Ihnen bargeldlose und pünktliche Zahlung, spart Zeit und ist sicher.

Ihre Vorteile bei der Sepa-Nutzung:

Für Überweisungen und Daueraufträge fallen regelmäßig Abwicklungsgebühren zwischen 1 € und 2,45 € an. Die Abbuchung mittels Sepa-Lastschriftmandat ist für Sie völlig kostenlos.
Zusätzliche Wege zum Kreditinstitut zwecks Überweisung entfallen, da fällige Steuerzahlungen zum Fälligkeitsdatum direkt von Ihrem Konto abgebucht werden.
Mahngebühren, Säumniszuschläge und sonstige Verwaltungskosten können nicht mehr entstehen, da die Zahlung durch Abbuchung pünktlich zum Fälligkeitsdatum, auf das korrekte Konto und auf den Cent genau eingezogen wird. Sie können den Zahlfluss an uns jederzeit auf Ihrem Konto überprüfen.

Was können Sie tun, wenn sie Unstimmigkeiten feststellen?
Sie können jederzeit mit uns in Kontakt treten.
Außerdem können Sie, falls es aus Ihrer Sicht erforderlich ist, das Geld innerhalb von acht Wochen auf Ihr Konto zurückholen, da Sie ein sogenanntes „Recht auf bedingungslose Rückerstattung" haben. Die Rückbuchung ist für Sie kostenfrei.
Natürlich können Sie jederzeit Ihre erteilte Einzugsermächtigung schriftlich oder persönlich widerrufen.

Einen Vordruck zum SEPA-Lastschriftmandat erhalten Sie unter www.lohmen-sachsen.de über Ihr Bürgerkonto im Online-Bürgerportal oder vorausgefüllt per Anfrage unter finanzen@lohmen-sachsen.de sowie 03501 581030.

 

Erreichbarkeit der neuen Bürgerpolizistin

Frau Marika Lindner, Polizeihauptmeisterin ist die neue Bürgerpolizistin. Sie ist erreichbar unter
03501 519-274 bzw. 0174/3050460 und per Mail über marika.lindner@polizei.sachsen.de

In dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Pirna 03501/519-224 oder den Notruf 110.

Gratulation der Bürgermeisterin Silke Großmann zu Geburtstagen und Ehejubiläen

Wir bitten um Beachtung!

Bürgermeisterin Silke Großmann gratuliert zu „runden Geburtstagen“ (90, 95, 100 Jahre) und zu Ehejubiläen (ab Goldener Hochzeit). Fällt das Jubiläum auf ein Wochenende bzw. Feiertag, erfolgt ein späterer Besuch nach Vereinbarung.

Achtung:

Da die Daten von Ehejubiläen oftmals nicht bekannt sind, ergeht hiermit folgende Bitte:    Falls Sie wünschen, dass die Bürgermeisterin Ihnen bzw. Ihren Angehörigen zu den Jubiläen gratuliert, bitten wir Sie, uns diesen Termin rechtzeitig anzuzeigen.

Sollten Sie jedoch im Melderegister einen von Ihnen gewünschten „Sperrvermerk“ zur Weitergabe von Geburts- und Ehedaten haben, erfolgt generell kein Besuch zum Jubiläum.

Kontakt:

Sekretariat                  – Telefon: 03501 581040 oder
Einwohnermeldeamt  – Telefon: 03501 581029

E-Mail:                           gemeindeamt@lohmen-sachsen.de

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Gemeinde Lohmen

 

Immobilienangebote

Aktuelle Angebote entnehmen Sie bitte dem Basteianzeiger oder der Wehlener Rundschau oder hier.

zusätzlich wäre folgende Wohnung zu vermieten:

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3-Raum-Wohnung                58 m²  4. OG rechts              Lohmen, Schloßstraße 2      ab 01.07.2023

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